Hybrid-DRG-Grouper kann im KV-Mitgliederportal genutzt werden

Für Ärzte, die Hybrid-DRGS abrechnen wollen, bietet die KV Bremen eine komfortable Unterstützung an. Im Mitgliederportal ist ab sofort ein Tool abrufbar – der sogenannte Grouper –, das ermittelt, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann.

Mit Hilfe des Hybrid-DRG-Grouper ermitteln Sie, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann. Für jede Hybrid-DRG gibt es eine Pseudo-GOP.

Kurzanleitung

  • Den Hybrid-DRG-Grouper erreichen Sie nach der Anmeldung über das Hauptmenü des KV-Mitgliederportals.
  • Geben Sie in die Grouper-Software die geforderten Daten ein – neben den OPS-Codes (siehe Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung) unter anderem die ICD-10-Codes der Haupt- und Nebendiagnosen, die Einfluss auf den Eingriff haben. Abschließend klicken Sie bitte auf das Feld ,,Gruppierung starten“, damit Ihnen das Ergebnis der Gruppierung angezeigt wird.  
  • Beispiel: Als Gruppierungsergebnis erhalten Sie G24M (Hybrid-DRG). Somit ist die dazugehörige Pseudo-GOP die 83003.
  • Handelt es sich um eine Hybrid-DRG, so können Sie die entsprechende Pseudo-GOP über ihre Praxisverwaltungssystem mit der KV Bremen  abrechnen.
  • Nach Anklicken des Feldes  ,,Hybrid-DRG-Testfall“ ist eine Ausfüllhilfe anhand eines Fallbeispiels zu sehen.

Mitgliederportal der KV Bremen (nur über die Telematik-Infrastruktur erreichbar)

Hybrid-DRG-Verordnung 

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Themenseite Hybrid-DRG

#Abrechnung / Honorar