Neue Corona-Vorgaben: Isolation endet in der Regel nach fünf Tagen

Mit den neuerlichen Anpassungen der Corona-Basisschutzverordnung des Landes Bremen gelten neue Regeln zu Isolation. Infizierte Personen müssen sich nur noch für fünf Tage in Isolation begeben, sofern sie danach keine Symptome mehr haben. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig.

Nach der aktuellen Corona-Basisschutzverordnung des Landes Bremen gilt demnach:

  • Die Pflicht zur Isolierung endet frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder ärztlich festgestellter Besserung der akuten Covid-19-Symptomatik, jedoch nicht vor Ablauf von fünf Tagen nach dem Tag der Probenahme (PCR).
  • Bei infizierten Patienten ohne Symptomen endet die Isolation automatisch fünf Tage nach dem Tag der Probenahme (PCR).
  • Obwohl es keiner Freitestung mehr bedarf, wird in der Verordnung „dringend“ empfohlen, an fünf Tagen nach dem Ende der Pflicht zur Isolierung täglich einen PoC-Antigen-Test durch Dritte oder einen Selbsttest durchzuführen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses weiter zu isolieren.
  • Neu ist, dass auch ein positiver Antigenschnelltest die Pflicht zur Isolation auslöst – und zwar dann, wenn der Antigenschnelltest von medizinischen Personal oder durch ein offizielles Testzentrum durchgeführt wurde. 
  • Für Medizinpersonal gilt weiterhin die Bedingung, dass zur Beendigung der Isolation ein negativer PCR-Test vorliegen muss.