Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. September 2023 mit der Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFERL) beschlossen (vgl. KV-Info-Aktuell 225/2023 und 270/2023). Der Beschluss tritt nun mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft (BAnz AT 14.03.2024 B5).
Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm war bisher auf Frauen zwischen 50 und 69 Jahren begrenzt. Voraussetzung für die Anhebung der oberen Altersgrenze ist die nun erfolgte Anpassung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Diese besagt, dass Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zulässig sind, die das 50., aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben (1. Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 27. Februar 2024, Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 59).