Resolution der Vertreterversammlung der KV Bremen am 29. Juni 2022
Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken dürfen nicht zur Verunsicherung der Patienten und zusätzlichem Beratungsaufwand in den Praxen führen.
Die Vertreterversammlung der KV Bremen unterstützt grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers, die Präsenz-Apotheken zu stärken und die hohe Kompetenz der Apotheker zu nutzen. Die in der Schlichtung zu den nun eingeführten „Pharmazeutischen Dienstleistungen“ beschlossenen Maßnahmen sieht die Vertreterversammlung nicht als geeignet an, ein synergistisches Zusammenspiel von Praxen und Apotheken zu unterstützen. Dies hätte zunächst evaluiert werden müssen. Die neuen Angebote der Apotheken sollten die Arbeit der Haus- und Facharztpraxen entlasten. Sie dürfen keinesfalls zu einer Verunsicherung der Patientinnen und Patienten sowie zu einem zusätzlichen Beratungsaufwand in unseren Praxen führen.
So sehr wir die Kooperation mit den Apotheken schätzen und bereit dafür sind, begründete Hinweise und Fragen zur den Arzneimittelverordnungen unmittelbar mit den Apotheken zu klären, so besteht vor allem mit der Medikationsanalyse bei Patientinnen und Patienten, die fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen sowie der Betreuung von Organtransplantierten und Krebspatienten im Rahmen der Pharmazeutischen Leistungen ein hohes Risiko der Verunsicherung der Betroffenen, wenn diese unmittelbar zu den Überbringern nicht oder vermeintlich nicht übereinstimmender Botschaften zwischen Praxen und Apotheken werden. Dies wird in manchen Fällen nicht zur gewünschten Verbesserung, sondern im Gegenteil zu einer Zersplitterung der Versorgung führen sowie ganz neue Fragen der haftungsrechtlichen Verantwortung nach sich ziehen.
Bremen, den 29. Juni 2022