Praxen können BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff bestellen

Nach der Zulassung des an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten COVID-19-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer zum Boostern können Praxen die Impfstoffe bestellen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen.

Neuer Impfstoff richtet sich gegen aktuelle Virusvariante

Die Europäische Kommission (EU) hatte am Montag auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur den an die aktuell zirkulierenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff Comirnaty zugelassen. Er ist ausschließlich zum Boostern von Personen ab zwölf Jahren bestimmt, die bereits grundimmunisiert sind. Die Zulassung war ursprünglich für Ende September erwartet worden und kam nun deutlich früher.

Deutschland erhält nach Angaben Lauterbachs bis zum 3. Oktober rund 19 Millionen Dosen dieses Impfstoffes. Sein Ministerium stehe mit BioNTech/Pfizer in Gesprächen, um die weiteren Liefermodalitäten abzustimmen. Sobald genaue Lieferpläne vorliegen, werde das BMG umgehend informieren. Wann das Pharmaunternehmen Moderna einen an BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff bereitstellen wird, ist derzeit offen.

 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung

Mit der ersten Impfstoffbestellung bis Dienstag (20. September, 12 Uhr) können Praxen laut BMG bis zu 240 Dosen des BA.4/BA.5-Impfstoffes je Arzt/Ärztin anfordern. Eine Bestellung ist danach wöchentlich möglich.

Wichtig ist, dass der Impfstoff Comirnaty mit dem Zusatz „Orig./BA.4-5“ bestellt wird, da die bereits auf dem Markt befindlichen Präparate von BioNTech/Pfizer weiterhin angefordert werden können.
Das BMG wies darauf hin, dass die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Vakzine sowohl von BioNTech/Pfizer als auch von Moderna weiterhin mit einer Höchstmenge von bis zu je 240 Dosen geordert werden können. Diese Bestellmöglichkeit bleibt laut BMG solange bestehen, bis die Vorräte aufgebraucht sind.

 

Allgemeine Hinweise zur Impfstoffbestellung

Vertragsarztpraxen können einmal pro Woche – jeweils bis spätestens Dienstag, 12 Uhr – Impfstoff für die nächste Woche bestellen.

Angabe auf dem Rezept: Wenn Sie Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen, schreiben Sie auf das Rezept zum Beispiel: „60 Dosen Comirnaty Orig./BA.4-5 plus Impfzubehör“.

Die Ärzte sollten weiterhin nur die Menge an Impfstoff bestellen, die sie in der jeweils nächsten Woche auch verimpfen können.
Informationen für Arztpraxen zu den an Omikron BA.4 und BA.5 angepassten bivalenten Impfstoff von BioNTech/Pfizer

  • Zulassung: Comirnaty Original/Omikron BA.4-5 ist seit 12. September 2022 in der Europäischen Union zugelassen.
  • Bivalent: Der Impfstoff besteht aus dem S-Protein des Wildtypvirus und dem S-Protein der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5. Er richtet sich somit gegen die aktuell vorherrschenden Virusvarianten.
  • Booster: Der Impfstoff ist nur für Auffrischimpfungen zugelassen.
  • Alter: Das Präparat kann laut Zulassung Personen ab 12 Jahren verabreicht werden.
  • Haltbarkeit und Lagerung: Es gelten die gleichen Vorgaben wie für die nicht angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.
  • Inhalt der Durchstechflaschen: In einem Vial von BioNTech/Pfizer sind 6 Dosen enthalten.
  • Fertiglösung: Der Impfstoff wird als Fertiglösungen geliefert. Somit ist keine Rekonstitution (Verdünnung mit NaCI) erforderlich.
     

Quelle (Langform): www.kbv.de