Reha-Verordnung weiter extrabudgetär

Die Verordnung medizinischer Rehabilitation nach GOP 01611 (315 Punkte / 36,20 Euro) wird weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 extrabudgetär vergütet. Bislang war diese Regelung bis zum 31. März 2023 befristet.

Grund hierfür ist eine Analyse der aktuell vorliegenden Abrechnungsdaten bis zum 2. Quartal 2022. Diese zeigt einen deutlichen Anstieg der Anzahl der Reha-Verordnungen. Das Niveau des Jahres 2019 wurde jedoch noch nicht wieder erreicht und es besteht nach wie vor Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung. Der Bewertungsausschuss hat deshalb eine erneute Verlängerung der Empfehlung um drei Quartale bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. 

Bis zum 30. September 2023 wird geprüft, ob die Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wie geplant zum 01.01.2024 vorgenommen werden kann.

 

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