Grund hierfür ist eine Analyse der aktuell vorliegenden Abrechnungsdaten bis zum 2. Quartal 2022. Diese zeigt einen deutlichen Anstieg der Anzahl der Reha-Verordnungen. Das Niveau des Jahres 2019 wurde jedoch noch nicht wieder erreicht und es besteht nach wie vor Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung. Der Bewertungsausschuss hat deshalb eine erneute Verlängerung der Empfehlung um drei Quartale bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen.
Bis zum 30. September 2023 wird geprüft, ob die Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wie geplant zum 01.01.2024 vorgenommen werden kann.