Schritt für Schritt: So werden defekte TI-Geräte erstattet

Für nicht funktionierende Geräte der Telematikinfrastruktur (TI) zahlt die KV Bremen eine Erstattung. Ab sofort können Sie defekte TI-Komponenten für das 1. Quartal 2023 melden.

Wie es bereits Anfang dieses Jahres für den Zeitraum 2022 möglich war, können ab jetzt auch für das 1. Quartal 2023 defekte TI-Komponenten an die KV Bremen gemeldet werden. Das Onlineformular finden Sie im Mitgliederportal (https://onlineerfassung.kvhb.kv-safenet.de) unter Uploadbereich -> TI - Defekte Komponenten.

Wie Sie Ihre defekten Geräte melden, wo Sie im Mitgliederportal die betreffenden Komponenten und zu erstattenden Beträge eintragen, können Sie den Schaubildern entnehmen.

Erstattet werden übrigens die Beträge für defekte Geräte der TI, keine weiteren Kosten wie Praxisausfall etc.
Garantieansprüche an die Hersteller oder Versicherungsansprüche gehen vor. In solchen Fällen darf keine Erstattung beantragt werden. Da die KV Bremen ein festes Budget für defekte TI-Komponenten auf Bundesebene zugeteilt bekommen hat, kann es zu einer Quotierung der festgelegtzen Pauschalen bei der Auszahlung kommen. Für das Jahr 2022 konnten alle gemeldeten Defekte ohne Quotierung ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt durch die KV Bremen, und zwar über das sogenannte „Arzt Korrent Konto“ AKK.

 

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