Zu den Aufgaben des Zulassungsausschusses gehören die Entscheidungen in Sachen Erteilung/Beendigung von Zulassungen, Sonderbedarfszulassungen, Ermächtigungen, Nachbesetzungen von ausgeschriebenen psychotherapeutischen Vertragssitzen, Berufsausübungsgemeinschaften, Verlegungen, Ruhensanträgen, u.s.w.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann wenden Sie sich bitte an Frau Martina Plieth oder füllen dieses Formuar aus.