Vergütung für Apps bei psychischen Erkrankungen geregelt

Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im Bundesmantelvertrag-Ärzte festgelegt.

Neue GOP für „Invirto“ 

Nach der dauerhaften Aufnahme von „Invirto“ in das DiGA-Verzeichnis wurde eine Vergütung der Verlaufskontrolle und Auswertung der App festgelegt. Die Abrechnung erfolgt danach über die neue GOP 01474 (64 Punkte / 7,35 Euro).

Die GOP 01474  ist bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren bei Agoraphobie mit und ohne Panikstörung (Modul Agora), Panikstörung (Modul Panik) oder Soziale Phobien (Modul Sozial) berechnungsfähig.

Ärzte oder Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP 01474  je Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen. 

Die Leistung wird, zunächst für zwei Jahre, extrabudgetär vergütet.

 

Vergütung für „elona therapy Depression“ 

Für die DiGA „elona therapy Depression“ kann ab 1. April die GOP 86700 (7,12 Euro) abgerechnet werden. Sie wurde in der Anlage 34 zum BMV-Ä aufgenommen. 

Weitere Information zur digitalen Gesundheitsapp (DiGA)  finden Sie auch auf der Homepage der KBV.