Vorlage für Kontraindikation-Attest kann abgerufen werden

Seit dem 11. Oktober können Praxen für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein ärztliches Attest ausstellen. Eine Vorlage für ein solches Attest steht nun zum Download bereit.

Vorlagen in den Formaten PDF und Word

Das Attest wird mit 5 Euro (GOP 88315) vergütet. Etwaige Portokosten für den Versand des Attestes werden mit 0,90 Euro (GOP 88316) honoriert. 

Weiteres zum Abrechnungsverfahren: Übersicht Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen

 

#Impfung,  #Abrechnung / Honorar