Bereitschaftsdienste

Die KV Bremen ist für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zuständig und hat daher Ärztliche sowie Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven eingerichtet.

Die in Bremen und Bremerhaven niedergelassenen Ärzte sowie „Nicht-Vertragsärzte“ leisten ihre Bereitschaftsdienste in einem der sechs von der KV Bremen eingerichteten Zentralen ab. 

Übersicht für Patienten mit Adressen und Öffnungszeiten

Durchführungsbestimmungen und Notdienstordnung

116117 und strukturierte Ersteinschätzung

Der Bereitschaftsdienst der KV Bremen ist über den bundesweiten Patientenservice 116117 erreichbar – 24 Stunden täglich und sieben Tage in der Woche. Am Telefon aber auch vor Ort in den Bereitschaftsdienstzentralen kommt ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren zum Einsatz. Hierfür wird das Medizinprodukt SmED „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung Deutschland“ eingesetzt.

Vergütung

Die Dienste in den Bereitschaftsdiensten der KV Bremen werden über Fallpauschalen vergütet. 

Fallpauschalen

Alle Bereitschaftsdienstzentralen, ab 1. April 2024:

Fallpauschalen pro Fall

  • Fahrdienst tagsüber: 150,00 €
  • Fahrdienst nachts: 185,00 €
  • Behandlung: 54,50 €
  • Telefon tagsüber: 29,60 €
  • Telefon nachts: 39,60 €

Feiertagszuschläge pro Fall

  • Fahrdienst tagsüber, nachts: 15,00 €
  • Behandlung: 6,00 €
  • Telefon tagsüber, nachts: 5,40 €

Die KV stellt Aufwendungspauschalen (bezogen auf Dienstart und Anzahl der Fälle) in Rechnung, unter anderem für Personal, Ausstattung und Raumnutzung.

Details dazu sind der Notdienstordnung und der Durchführungsbestimmung zu entnehmen, die im Downloadbereich  abrufbar sind.

Bereitschaftsdienstkommissionen

Die Belange der Bereitschaftsdienste und der diensttuenden Ärzte werden in den Bereitschaftsdienstkommissionen beraten.

Bereitschaftsdienstkommissionen

Nachrichten

Bereitschaftsdienst: Wer an wen Notdienste tauschen oder weitergeben kann

Wer kann an wen Notdienste tauschen oder weitergeben? Die KV Bremen fasst die wichtigsten Regelungen für die Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven zusammen.

Für den Bereitschaftsdienst der KV Bremen werden nach der aktualisierten Notdienstordnung nur Vertragsärzte und MVZ eingeteilt. Die Dienstpläne werden halbjährlich zum Januar und zum Juli ausgestellt und drei Wochen im Voraus über das Planungstool BD-Online versendet (per E-Mail). 

Vertragsärzte, die ihre Schichten nicht übernehmen wollen, können die Dienste tauschen oder abgeben (BD-Online).

Für Abgabe und Tausch von Notdiensten kommen aktuell in Frage: 

  • Andere Vertragsärzte 
  • Nicht-Vertragsärzte, die im Honorararztverzeichnis der KV Bremen eingetragen sind. Hierfür muss u.a. eine „Vereinbarung zur Tätigkeit im Notdienst“ mit der KV Bremen geschlossen werden. 

Für Abgabe und Tausch von Notdiensten sind aktuell ausgeschlossen: 

  • Angestellte Ärzte
  • Ärzte in Weiterbildung

Achtung: Bei einem Vertragsarzt oder MVZ angestellte Ärzte erhöhen die Teilnahmeverpflichtung des Arbeitgebers. Sie können jedoch derzeit (bis Abschluss Statusfeststellungsverfahren) nicht von ihrem Arbeitgeber eingesetzt werden. Diese angestellten Ärzte können sich allerdings im Honorararztverzeichnis eintragen lassen. Dies gilt auch für Ärzte in Weiterbildung.

Hinweis zu Sicherstellungsassistenten: So genannte Sicherstellungs- bzw.  Entlastungsassistenten gelten als Nicht-Vertragsärzte. Allerdings können sie sich im Honorararztverzeichnis eintragen lassen.

Alle erforderlichen Unterlagen zum Bereitschaftsdienst der KV Bremen sind im Downloadbereich abrufbar.

 

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