Die KV Bremen wird umgehend und umfassend informieren, sobald die Beschlüsse vorliegen. Dies wird frühestens am 22. März der Fall sein.
Die KV Bremen ist für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zuständig und hat daher Ärztliche sowie Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven eingerichtet.
Die in Bremen und Bremerhaven niedergelassenen Ärzte sowie „Nicht-Vertragsärzte“ leisten ihre Bereitschaftsdienste in einem der sechs von der KV Bremen eingerichteten Zentralen ab.
Der Bereitschaftsdienst der KV Bremen ist über den bundesweiten Patientenservice 116117 erreichbar – 24 Stunden täglich und sieben Tage in der Woche. Am Telefon aber auch vor Ort in den Bereitschaftsdienstzentralen kommt ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren zum Einsatz. Hierfür wird das Medizinprodukt SmED „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung Deutschland“ eingesetzt.
Die Dienste in den Bereitschaftsdiensten der KV Bremen werden über Fallpauschalen vergütet.
Alle Bereitschaftsdienstzentralen, ab 1. April 2024:
Die KV stellt Aufwendungspauschalen (bezogen auf Dienstart und Anzahl der Fälle) in Rechnung, unter anderem für Personal, Ausstattung und Raumnutzung.
Details dazu sind der Notdienstordnung und der Durchführungsbestimmung zu entnehmen, die im Downloadbereich abrufbar sind.
Die Belange der Bereitschaftsdienste und der diensttuenden Ärzte werden in den Bereitschaftsdienstkommissionen beraten.
Die KV Bremen wird umgehend und umfassend informieren, sobald die Beschlüsse vorliegen. Dies wird frühestens am 22. März der Fall sein.