Bereitschaftsdienste

Die KV Bremen ist für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zuständig und hat daher Ärztliche sowie Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven eingerichtet.

Die in Bremen und Bremerhaven niedergelassenen Ärzte sowie „Nicht-Vertragsärzte“ leisten ihre Bereitschaftsdienste in einem der sechs von der KV Bremen eingerichteten Zentralen ab. 

Übersicht für Patienten mit Adressen und Öffnungszeiten

Durchführungsbestimmungen und Notdienstordnung

116117 und strukturierte Ersteinschätzung

Der Bereitschaftsdienst der KV Bremen ist über den bundesweiten Patientenservice 116117 erreichbar – 24 Stunden täglich und sieben Tage in der Woche. Am Telefon aber auch vor Ort in den Bereitschaftsdienstzentralen kommt ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren zum Einsatz. Hierfür wird das Medizinprodukt SmED „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung Deutschland“ eingesetzt.

Vergütung

Die Dienste in den Bereitschaftsdiensten der KV Bremen werden über Fallpauschalen vergütet. 

Fallpauschalen

Alle Bereitschaftsdienstzentralen, ab 1. April 2024:

Fallpauschalen pro Fall

  • Fahrdienst tagsüber: 150,00 €
  • Fahrdienst nachts: 185,00 €
  • Behandlung: 54,50 €
  • Telefon tagsüber: 29,60 €
  • Telefon nachts: 39,60 €

Feiertagszuschläge pro Fall

  • Fahrdienst tagsüber, nachts: 15,00 €
  • Behandlung: 6,00 €
  • Telefon tagsüber, nachts: 5,40 €

Die KV stellt Aufwendungspauschalen (bezogen auf Dienstart und Anzahl der Fälle) in Rechnung, unter anderem für Personal, Ausstattung und Raumnutzung.

Details dazu sind der Notdienstordnung und der Durchführungsbestimmung zu entnehmen, die im Downloadbereich  abrufbar sind.

Bereitschaftsdienstkommissionen

Die Belange der Bereitschaftsdienste und der diensttuenden Ärzte werden in den Bereitschaftsdienstkommissionen beraten.

Bereitschaftsdienstkommissionen

Nachrichten

KV stellt klar: Vertretungshonorare im Bereitschaftsdienst sind nicht autorisiert

Die KV Bremen hat Kenntnis davon bekommen, dass einige Honorarärzte für die Übernahme von Schichten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Vertretungshonorare verlangen. Dafür wird eine „Honorarvereinbarung bei Bereitschaftsdienstübernahme“ angeboten. Dieses Verfahren ist weder inhaltlich abgestimmt noch von der KV autorisiert und gehört nicht zum offiziellen Verfahren.

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