Hintergrund ist, dass Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten haben. Konkret dürfen sie innerhalb eines ärztlich festgestellten Verordnungsrahmens selbst über die Häufigkeit und Dauer bestimmen (§ 37 Absatz 8 SGB V). Möglich ist dies bei bestimmten Maßnahmen wie akuter Wundversorgung oder Kompressionsbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Details in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie festgelegt.
Das Verordnungsformular 12 wurde deshalb geändert, damit Ärzte die Entscheidung an die Pflegefachkraft übertragen können. So gibt es beispielsweise neue Ankreuzfelder.
Der Formularwechsel erfolgt zum Stichtag 1. Juli. Die neue Formularversion trägt die Kennzeichnung „(7.2024)“. Alte Versionen dürfen ab dem dritten Quartal nicht mehr verwendet werden. Praxen, die Papiervordrucke verwenden, sollten rechtzeitig neue Formulare bestellen. Bereits ausgestellte Verordnungen behalten ihre Gültigkeit.
Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen wurden von der KBV informiert. Die neue Formularversion sollte somit ab Juli in der Software hinterlegt sein.