Abgabe der Endabrechnung für das 3. Quartal 2023

Die Abrechnung kann vom 20. September bis zum 8. Oktober 2023 an die KV Bremen online übermittelt werden. Unterlagen in Papierform (z.B. Scheine) müssen in derselben Zeitspanne eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Quartalserklärungen nicht mehr per Fax von der KV Bremen entgegen genommen werden. Hierfür wurde im Mitgliederportal ein Uploadbereich eingerichtet. (s. Landesrundschreiben Nr. 22 / März 2022).

Ab den 9. Oktober 2023 wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. 

Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: 

 

#Abrechnung / Honorar