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Abgabe der Endabrechnung für das 4. Quartal 2022 bis zum 8. Januar

Die Abrechnung kann vom 20. Dezember 2022 bis zum 8. Januar 2023 an die KV Bremen online übermittelt werden. Unterlagen in Papierform (zum Beispiel Scheine) müssen in derselben Zeitspanne eingereicht werden.

Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 8. Januar 2023 um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass Quartalserklärungen nicht mehr per Fax von der KV Bremen entgegen genommen werden. Hierfür wurde im Mitgliederportal ein Uploadbereich eingerichtet. (siehe Landesrundschreiben Nr. 22 / März 2022).

Ab dem 9. Januar 2023 wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. 

Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: 

Honorar

Quartalserklärung (Formular)

 

#Abrechnung / Honorar

Melissa Stork

Teamleitung Leistungsabrechnung

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Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

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