Icon für Meldungen, Rubrik "Vertrag"

Adenotomie- und Paukenröhrchen-OP für Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven im Rahmen des ADOQ-Vertrages auch im Jahr 2024 abrechenbar

Die Vereinbarung im Rahmen des genehmigungspflichtigen ADOQ-Vertrages für Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Somit sind weiterhin folgende Ziffern abrechenbar.

Indikation

OPS

Abrechnungs-ausschluss EBM

Pseudo-GOP

Pauschale in EUR

J 35.2

Hyperplasie der Rachenmandeln inkl. Adenoide Vegetationen, Vergrößerung der Rachenmandel

5.-285.0 

5.-285.1

5.-289.2

31231

31238

(gilt auch für Z-Zuschläge)

95601

 

180,-

 

H 65.9

Nichteitrige Otitis media, nicht näher bezeichnet

5.-200.5

31231

31238

 

95602

180,-

 

In einer OP

J 35.2

Hyperplasie der Rachenmandeln inkl. Adenoide Vegetationen, Vergrößerung der Rachenmandel

&

H 65.9

Nichteitrige Otitis media, nicht näher bezeichnet

5.-285.0

5.-285.1

5.-289.2

5.-200.5

31231

31238

(gilt auch für Z-Zuschläge)

95603

 

260,-

 

 

 

Abweichend von § 8 Abs. 2 des ADOQ-Vertrages (Anästhesisten-Vergütung etc.) gelten hier analog die Regelungen des EBM zum ambulanten Operieren mit den entsprechend o.g. Abrechnungsausschlüssen.

 

#Vertrag,  #Abrechnung / Honorar