Gemäß der ersten Bestimmung zum Abschnitt 34.4 EBM beinhaltet die MRT Untersuchung die Durchführung von mindestens vier Sequenzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind MRT-Angiographien des Abschnitts 34.4.7.
Da bei einer MRT-Untersuchung zum Zweck der Bestrahlungsplanung gemäß der GOP 34460 (677 Punkte / 77,80 Euro) die Durchführung von vier Sequenzen nicht in jedem Fall erforderlich ist, wird die erste Bestimmung zum Abschnitt 34.4 dahingehend angepasst,