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Änderung bei der Bestrahlungsplanung mittels MRT

Seit 1. Oktober muss die Bestrahlungsplanung mittels MRT (GOP 34460) nicht mehr in vier Sequenzen durchgeführt werden.

Gemäß der ersten Bestimmung zum Abschnitt 34.4 EBM beinhaltet die MRT Untersuchung die Durchführung von mindestens vier Sequenzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind MRT-Angiographien des Abschnitts 34.4.7.

Da bei einer MRT-Untersuchung zum Zweck der Bestrahlungsplanung gemäß der GOP 34460 (677 Punkte / 77,80 Euro) die Durchführung von vier Sequenzen nicht in jedem Fall erforderlich ist, wird die erste Bestimmung zum Abschnitt 34.4 dahingehend angepasst,

 

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