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Ambulantes Operieren: Ankündigung von Änderungen im EBM

Im Zuge der Weiterentwicklung des EBM werden zum 1. Januar 2023 die Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens angepasst. Dabei wird sich insbesondere die Bewertung einzelner Operationsleistungen (Abschnitt 31.2, 36.2, GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906) ändern. Darauf weist der Bewertungsausschuss in einem sogenannten Ankündigungsbeschluss hin.

Absenkung der Bewertung nicht ausgeschlossen

Mit seinem Ankündigungsbeschluss informiert der Bewertungsausschuss die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte darüber, dass es durch die anstehende Neubewertung der Operationsleistungen sowohl zu einer Anhebung als auch zu einer Absenkung der Bewertungen kommen kann. Zu dieser frühzeitigen Information ist das Gremium verpflichtet, wenn sich die Vergütung für einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) infolge eines Beschlusses reduzieren kann.

 

#Abrechnung / Honorar

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