Absenkung der Bewertung nicht ausgeschlossen
Mit seinem Ankündigungsbeschluss informiert der Bewertungsausschuss die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte darüber, dass es durch die anstehende Neubewertung der Operationsleistungen sowohl zu einer Anhebung als auch zu einer Absenkung der Bewertungen kommen kann. Zu dieser frühzeitigen Information ist das Gremium verpflichtet, wenn sich die Vergütung für einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) infolge eines Beschlusses reduzieren kann.