Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Ambulantes Operieren: GOP 31530 Empfehlung zur Dokumentation

In Bezug auf die im Januar 2023 eingeführte GOP 31530 (Zuschlag zu den GOP 31501 bis 31507 bei sich anschließender Nachbeobachtung) weisen wir Sie darauf hin, dass die Überwachungs- und Nachbeobachtungszeiten durch die Verlaufs-/Patientendokumentation nachzuweisen sind.

Zum Hintergrund: Zur Förderung des ambulanten Operierens wurde ergänzend zu der postoperativen Überwachung eine niedrigschwellige Nachbeobachtung nach der GOP 31 530 eingeführt. Diese kann pro vollendete 30 Minuten angesetzt werden, auch mehrfach.

Wir empfehlen Ihnen im Hinblick auf mögliche Plausibilitätsprüfungsanträge von Krankenkassen gemäß § 106 d SGB V eine entsprechende Dokumentation in der Praxis-/Patientenakte vorzunehmen, um im Zweifel die ordnungsgemäße Leistungserbringung belegen zu können.

 

#Abrechnung / Honorar