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Ambulantes Operieren: GOP 31530 ICD Prüfung erfolgt altersbedingt

Bei der Abrechnung der GOP 31530 (Zuschlag zu den GOP 31501 bis 31507 bei sich anschließender Nachbeobachtung) ist darauf zu achten, dass bei Patienten ab dem 13. Lebensjahr bis zum vollendeten 69. Lebensjahr einer der folgenden Erkrankungen vorliegen muss:

F00-F02 dementielle Erkrankungen, G30 Alzheimer-Erkrankung, G20.1 Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung und G20.2 Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung (lt. Abschnitt 31.3.3 EBM).

Bei Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie bei Patienten ab dem 70. Lebensjahr erfolgt keine ICD Prüfung.

Weitere Details zum ambulanten Operieren finden Sie auf der Homepage der KBV: KBV - Ambulantes Operieren (AOP)

#Abrechnung / Honorar