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Anhang 2 des EBM wurde zum Jahresbeginn an die neue OPS-Version angepasst

Das Verzeichnis der operativen Prozeduren im Anhang 2 zum EBM wurde zum 1. Januar an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Unter anderem ändert sich die Seitenangabe bei Eingriffen an paarigen Organen beziehungsweise Körperteilen. Der aktualisierte Anhang 2 gilt seit dem 1. Januar 2026.

Die Details führen wir Ihnen nachstehend auf:

 

Kennzeichnung von Seitenlokalisationen

Bei beidseitigen Eingriffen an paarigen Organen beziehungsweise Körperteilen müssen Ärzte künftig den OPS-Kode zweimal angeben – einmal mit dem Zusatzkennzeichen „R“ für rechts und einmal mit dem Zusatzkennzeichen „L“ für links. Die betroffenen Eingriffe sind im Anhang 2 zum EBM in der Rubrik „Seite“ wie gehabt mit einem „J" und künftig neu mit einem „P“ für paarig gekennzeichnet (bisher: „B“ für beidseitig). Bisher reichte die Angabe eines mit „B“ gekennzeichneten Kodes aus.

Die Anpassung wurde erforderlich, da das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Seitenlokalisation „B“ aus dem OPS streicht. Durch die Einführung des Kennzeichens „P“ für ausgewählte Eingriffe ist sichergestellt, dass Vertragsärzte bei diesen beidseitigen Eingriffen an paarigen Organen weiterhin die höher bewertete Gebührenordnungsposition abrechnen können.

 

Operationen an den Augenmuskeln

Bei kombinierten Operationen an den Augenmuskeln geben Ärzte die Seitenlokalisation künftig nicht mehr an. Im OPS 2026 wurde die entsprechende Kennzeichnung entfernt. Hintergrund ist die Vorgabe, dass alle Augenmuskeln zusammengezählt werden und entsprechend der Anzahl der operierten Muskeln der spezifische OPS-Kode verschlüsselt wird – unabhängig davon, ob ein Auge oder beide Augen operiert werden.

Die entsprechenden Kodes sind im Anhang 2 zum EBM in der Rubrik „Seite“ mit einem „N“ für „Nein, keine Seitenangabe erforderlich“ gekennzeichnet (bisher: „J“ für „Ja, Seitenangabe erforderlich“). Sie können künftig nicht mehr als Simultaneingriffe abgerechnet werden.

 

Aufnahme weiterer OPS-Kodes 

Der Anhang 2 wurde um neue OPS-Kodes erweitert, und zwar in den Bereichen Glaukomchirurgie, Herzschrittmacher/Defibrillatoren, Darmresektionen, Zwerchfellhernien und Re-Ostheosynthesen. Ungültige Kodes wurden gestrichen und redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen vorgenommen.

 

Weitere Anpassungen

Da neue Kodes hinzugekommen bzw. dann Ungültige weggefallen sind, wurden Detailanpassungen in den folgenden Bereichen erforderlich: 

  • im Abschnitt 31.2.4 EBM für die operativen Eingriffe an Knochen und Gelenken zur Revision von Osteosynthesematerial sowie 
  • im dritten Spiegelstrich der dritten Bestimmung zum Abschnitt 31.3.3 EBM für Eingriffe, die für die verlängerte postoperative Nachbeobachtung zugelassen sind.

Operationen zur Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe sind unabhängig vom Vorliegen der Qualitätssicherungsvereinbarung für arthroskopische Operationen berechnungsfähig. Dazu wurde eine klarstellende Regelung aufgenommen.

Durch die Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 2 wird die Möglichkeit zum Verschluss einer Hernia diaphragmatica mit alloplastischem Material, mit und ohne Rezidiv, um den operativen Zugangsweg „Thorakoskopisch“ ergänzt.

 

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