Anhang 2 zum EBM mit OPS-Kodes wird zum 1. Januar aktualisiert

Zum 1. Januar 2025 wird der Anhang 2 zum EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2025 angepasst. Dabei werden OPS-Kodes neu in den Anhang 2 aufgenommen, Kodes gestrichen sowie einzelne OPS-Bezeichnungen redaktionell geändert.

Diese Änderungen dienen der jährlichen Anpassung an die aktuelle Version des OPS und sind unabhängig von den Beratungen zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens.

Weitere Operationen aufgenommen

Neu sind unter anderem Kodes für die offen chirurgische Arthrodese am Zehengelenk, für gelenkplastische Eingriffe und für Exzisionen von erkranktem Bandscheibengewebe. Auch für Operationen an Bändern der Hand kommen weitere Kodes in den Anhang 2. Die Tonsillotomie mit Adenotomie wird ausdifferenziert in den Kode 5-282.10 bei primärer Adenotomie und den Kode 5-282.11 bei Readenotomie.

Zwei weitere Verfahren

Neben der jährlichen Aktualisierung hat der Bewertungsausschuss beschlossen, zwei Eingriffe zur Senkung des Augeninnendruckes in den Anhang 2 aufzunehmen. Das ist einmal der Kode 5-131.62 für die Senkung des Augeninnendruckes durch filtrierende Operationen. Zum anderen ist es der Kode 5-133.a0 für die Senkung des Augeninnendruckes durch Verbesserung der Kammerwasserzirkulation.

Aufwertungen im Bereich Hauttransplantationen

Die Kodebereiche freie Hauttransplantationen und freie Hauttransplantati onen bei Verbrennungen und Verätzungen 5-902.2 ff., 5-902.6 ff., 5-902.f ff. bis 5-902.r ff. sowie 5-925.2 ff. und 5-925.f ff. bis 5-925.r ff. wurden in der Kategorisierung der Operationszeit systematisiert. Sie wurden außerdem um fehlende Lokalisationen für den Anhang 2 ergänzt. 
Dabei wurden 109 OPS-Kodes in der OP-Zeitkategorie und damit hinsichtlich ihrer Vergütungshöhe aufgewertet. Im Gegenzug wurden vier OPS-Kodes mit niedrigeren OP-Zeitkategorien versehen. Ebenfalls vier OPS-Kodes wurden zur Behandlung an weiteren Körperregionen zusätzlich in den Anhang 2 aufgenommen. Konkret sind das die Kodes 5-925.24, 5-925.2a, 5-925.2c und 5-925.2m.

Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss der 749. und 750. Sitzung auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.

#Abrechnung / Honorar