Für jüngere Patienten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung (z.B. COPD) sieht die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA Indikationsimpfungen vor.
Die STIKO empfiehlt gesunderen Schwangeren (ohne Grunderkrankung / schwangerschaftsassoziierte Komplikationen) aufgrund eines sehr niedrigen Risikos für schwere Verläufe derzeit keine COVID-19-Impfung.
Das Impfhonorar wird mit der GOP 88349 abgerechnet (mit dem entsprechenden Suffix, z.B. „R“). Für die Versorgung von Kindern unter 12 Jahren gelten abweichende Regelungen.
Die jährliche Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen.
Die Auslieferung erfolgt weiterhin für die laufende Saison im Mehrdosisbehältnis aus dem BAS-Bestand. Fertigspritzen sind weder Kassenleistung noch Sprechstundenbedarf.