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Anwendung des Arzneimittels Tepmetko bei Lungenkarzinom kann abgerechnet werden

Ab 1. Oktober können Pathologen bei Patienten mit einem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom vor Beginn einer systemischen Therapie mit Tepmetko den Nachweis einer MET-Exon-14-Skipping-Mutation aus zirkulierender Tumor-DNA durchführen.

Für den Nachweis einer MET-Exon-14-Skipping-Mutation aus zirkulierender Tumor-DNA („Liquid Biopsy“) wird die GOP 19465 (3.934 Punkte / 443,21 Euro) als Companion Diagnostic neu in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen. Die GOP ist zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig und wird extrabudgetär vergütet.

Die GOP 19465 ist nur dann berechnungsfähig, wenn ein nicht kleinzelliges Lungenkarzinom histologisch nachgewiesen ist und nicht genügend Tumorgewebe als Untersuchungsmaterial zur Verfügung steht oder gewonnen werden kann.

Als Companion Diagnostic in Geweben und Organen kann der Nachweis einer MET-Exon-14-Skipping-Mutation über die bereits im Abschnitt 19.4.4 EBM enthaltenen GOP berechnet werden.

Pathologen müssen für die Untersuchung ein validiertes Verfahren verwenden, für das anhand von Vergleichsproben Nachweisgrenzen von ≤ 1 Prozent für MET-Exon-14-Skipping-Mutationen belegt werden können. Zudem muss das Untersuchungsverfahren Maßnahmen zur Erkennung falsch positiver Mutationsnachweise im Einzelfall vorsehen.

 

#Abrechnung / Honorar

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