Die neue GOP kann von Allgemeinmedizinern, Kinder- und Jugendmedizinern sowie Internisten (hausärztliche und fachärztliche) abgerechnet werden.
Sie umfasst obligat neben der Prüfung der Indikation für eine COVID-19-PrEP die Aufklärung und Beratung des Patienten. Die Abbildung der intramuskulären Injektionen mit den Wirkstoffen Tixagevimab und Cilgavimab erfolgt fakultativ, falls bei dem Versicherten nach erfolgter Beratung keine COVID-19-PrEP, z. B. auf Patientenwunsch, durchgeführt wird.
Abrechnung:
- bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig, sofern die COVID-19-PrEP mindestens einmal verabreicht wurde. Die zweimalige Berechnung der GOP 01940 im Krankheitsfall setzt mindestens eine Gabe der COVID-19-PrEP voraus.
- am Behandlungstag nicht neben den Versicherten- und Grundpauschalen