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Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden bis Ende 2025 verlängert

Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen der Videosprechstunde ist der Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale nach GOP 01444 (10 Punkte/1,15 Euro) weiterhin für Ärzte und Psychotherapeuten einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

 

Der Authentifizierungszuschlag nach GOP 01444 wird entbehrlich, wenn den Versicherten und Praxen eine technische Lösung zur Authentifizierung für die Videosprechstunde zur Verfügung steht. Die Krankenkassen haben ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2024 eine digitale Versichertenidentität anzubieten, auf deren Basis eine technische Authentifizierungslösung für die Videosprechstunde flächendeckend umsetzbar wird.  Bis dahin müssen Praxen die erforderlichen Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin händisch erfassen, wenn die Patientin oder der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis war. 

Ab dem 1. Januar 2026 soll diese digitale Identität den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen.
Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2025, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist.

 

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