Nunmehr können Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal fast jeden dritten Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Bei den übrigen Patienten kann die Videosprechstunde flexibel angewendet werden, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erfolgt ist.
Auch die Leistungsmenge wird erhöht: Ab 1. April dürfen statt 20 Prozent bis zu 30 Prozent der Leistungen, die per Video möglich sind, im Rahmen der Videosprechstunde abgerechnet werden. Diese Obergrenze gilt je GOP und Quartal. Die Obergrenze wird somit je Vertragsarzt gebildet und gilt nicht patientenbezogen. Ausgenommen von der Begrenzungsregelung sind GOP, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (GOP 01442).
Beratungen zur weiteren Öffnung für Psychotherapeuten
Die leistungsbezogene Begrenzungsregelung für Psychotherapeuten könnte indes nochmals geändert werden. Aufgrund der besonderen Situation bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen will die KBV eine neue Regelung herbeiführen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen. Die KBV hatte dazu einen Vorschlag in die Beratungen mit den Krankenkassen eingebracht. Der Bewertungsausschuss wird diesen nun bis zum 31. Mai prüfen.
Sonderregelung während der Pandemie
Beide Begrenzungsregelungen waren aufgrund der Corona-Pandemie bis 31. März ausgesetzt. Ärzte und Psychotherapeuten konnten seit zwei Jahren unbegrenzt Videosprechstunden anbieten, sowohl in Bezug auf die Fallzahl als auch auf die Leistungsmenge.
Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vom Juni 2021 wurde festgelegt, mit Beendigung der Aussetzung der Begrenzungsregelungen im EBM beide Obergrenzen von 20 auf jeweils 30 Prozent zu erhöhen.
Das gilt weiterhin
Einige Sonderregelungen zur Videosprechstunde gehören inzwischen zur Regelversorgung. So sind psychotherapeutische Akutbehandlungen sowie Gruppentherapien seit Herbst vergangenen Jahres regulär per Video möglich. Auch dürfen Ärztinnen und Ärzte Patienten in der Videosprechstunde krankschreiben und ihnen die Bescheinigung per Post zusenden. Auch diese Regelung gilt unabhängig von der Pandemie.