Der Impfstoff kann daher in diesen Fällen auch noch nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Die KV Bremen und die Krankenkassen werden sich nach dem GBA-Beschluss noch zur Übernahme in die Bremer Rahmenvereinbarung Schutzimpfungen verständigen (vorbehaltlich der Rechtskraft des Beschlusses). Nach der Freigabe werden wir dann in einer weiteren Meldung zu den Details informieren.
Der Sondervertrag mit der Barmer gilt vorerst weiter (GOP 99015 ).