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Bei der Meningokokken-B-Impfung für Kinder muss auch noch der G-BA entscheiden

Am 18. Januar 2024 hat die STIKO eine Empfehlung zur Meningokokken-B-Impfung für Babys und Kleinkinder ausgesprochen. Dazu muss jetzt zunächst auch noch der Gemeinsame Bundesausschuss Einzelheiten für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Dieser Beschluss zur Schutzimpfungs-Richtlinie steht noch aus.

Der Impfstoff kann daher in diesen Fällen auch noch nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Die KV Bremen und die Krankenkassen werden sich nach dem GBA-Beschluss noch zur Übernahme in die Bremer Rahmenvereinbarung Schutzimpfungen verständigen (vorbehaltlich der Rechtskraft des Beschlusses). Nach der Freigabe werden wir dann in einer weiteren Meldung zu den Details informieren.

Der Sondervertrag mit der Barmer gilt vorerst weiter (GOP 99015 ).

 

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