Bei Verbandmitteln sind ab 2. Dezember Einschränkungen zu beachten

Verschiedene Verbandmittel dürfen nach jetzigen Stand ab dem 2. Dezember 2024 nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Hierunter fallen z.B. etliche mit antimikrobiellen Substanzen behandelte Produkte zur Wundbehandlung sowie Verbandmittel in nicht-formstabiler Zubereitung (z.B. "Hydro-Gel"). Ob es hier zu einer rechtlichen Lösung kommt, ist derzeit unklar.

Durch den Bruch der Regierungskoalition und der damit verbundenen ungewissen Verabschiedung des ÖGD-Gesetzes (Gesetz zur Stärkung d. öffentl. Gesundheit) kommt die gesetzlich geplante 18-monatige Verlängerung der Übergangsregelung für Verbandmittel nach aktuellen Stand nicht zum Tragen.

Die rechtlichen Bestimmungen mit allen Produktspezifikationen hierzu finden Sie im Abschnitt P der  Arzneimittelrichtlinie in Verbindung mit der Anlage Va.

Insbesondere bei Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften ist Vorsicht und Zurückhaltung bei der Verordnung auf Kassenrezept geboten. Hierunter fallen u.a. alle mit antimikrobiellen Substanzen behandelte Produkte zur Wundbehandlung (z.B. Polihexanid, Silber, PVP Jod) sofern direkter Kontakt zur Wunde besteht oder in diese abgegeben wird.

In den PVS-Systemen wird die Eigenkennzeichnung der Anbieter für ihre Produkte aktuell nicht angezeigt. Damit fehlen valide Aussagen zu den einzelnen Verbandmitteln. Der behandelnde Arzt muss  die Verordnungsfähigkeit derzeit leider selbst einschätzen.

Einige Anbieter veröffentlichen die entsprechenden Informationen inzwischen auf ihren Internetseiten. Zu beachten ist, dass dies eigene Bewertungen der Hersteller sind. Ob sich die  Krankenkassen diesen Bewertungen anschließen, ist derzeit ungewiss.

Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen Informationen vor, nach denen das Bundesministerium für Gesundheit Umsetzungsmöglichkeiten verschiedener Regelungen prüft (ggf. auch mit rückwirkendem Inkrafttreten). Derzeit versucht die KBV mit dem GKV-Spitzenverband eine eigene Übergangsregelung bzw. eine Art "Friedenspflicht" zu erreichen.

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