Die vom Landesausschuss gesetzte Frist für Bewerbungen bis 16.11.2021 ist abgelaufen. Es lagen noch nicht ausreichend Bewerbungen vor. Die Grenze zur Überversorgung wurde damit noch nicht wieder erreicht.
Mit der Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wurde die Auflage verbunden, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die entsprechende Arztgruppe wieder eine Überversorgung eingetreten ist.
Bewerbungen um eine Zulassung/Anstellungsgenehmigung sind an den Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen, c/o Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, zu richten.
Die neue Frist zur Abgabe der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beginnt ab 15.11.2022 (mit Veröffentlichung auf der Homepage der KVHB) und endet am 06.02.2023 (Eingang beim Zulassungsausschuss).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur fristgerecht und vollständig abgegebene Zulassungsanträge/Anstellungsanträge beim Zulassungsverfahren berücksichtigen wird. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Berufliche Eignung
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
- Approbationsalter
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V
- Bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes
- Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.B.: Fachgebiet, Schwerpunkt, Barrierefreiheit).