Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl können von wahlberechtigten Mitgliedern der KV Bremen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses der Wahl gem. § 32 der Wahlordnung beim Wahlausschuss schriftlich geltend gemacht werden.
Bekanntmachung Ergebnis der Wahl zur 16. Vertreterversammlung der KV Bremen
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