Bekanntmachung zum Wahlergebnis ist jetzt abrufbar

Die offizielle Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl zur 16. Vertreterversammlung der KV Bremen ist jetzt abrufbar.

Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl können von wahlberechtigten Mitgliedern der KV Bremen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses der Wahl gem. § 32 der Wahlordnung beim Wahlausschuss schriftlich geltend gemacht werden.

Bekanntmachung Ergebnis der Wahl zur 16. Vertreterversammlung der KV Bremen

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