Beschlüsse des Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen

Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hat mit Wirkung zum 11. September 2024 den Stand der Versorgung geprüft. Die Versorgungsgrade wurden in der vorliegenden Form festgestellt.

Darüber hinaus wurden folgende Beschlüsse getroffen:

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt

  1. Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 23,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 25,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.

 

Änderung bei den „Quotensitze“ für überwiegend/ausschließlich ärztlich tätige Psychotherapeuten in Bremen-Stadt

  1. Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 3,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 4,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hautärzte in Bremerhaven-Stadt

  1. Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hautärzte im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 1,0 Versorgungsaufträge reduziert wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.


Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung für Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB

  1. Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Physikalischen- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,25 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 2,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.
     

 

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