Darüber hinaus wurden folgende Beschlüsse getroffen:
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 23,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 25,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.
Änderung bei den „Quotensitze“ für überwiegend/ausschließlich ärztlich tätige Psychotherapeuten in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 3,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 4,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hautärzte in Bremerhaven-Stadt
- Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hautärzte im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 1,0 Versorgungsaufträge reduziert wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung für Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB
- Der Beschluss vom 11.07.2024, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Physikalischen- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,25 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 2,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 11.07.2024 bleiben unberührt.