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Beschlüsse des Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen

Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hat mit Wirkung zum 20.10.2022 folgende Anordnungen getroffen: Der Stand der Versorgung wurde geprüft. Die Versorgungsgrade werden in der vorliegenden Form festgestellt.

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt 

  1. Der Beschluss vom 04.05.2022, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 21,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 17,5 Versorgungsaufträge verringert wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 04.05.2022 bleiben unberührt. 

 

Neufeststellung der „Quotensitze“ für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin in Bremen-Stadt

  1. Der Beschluss vom 29.07.2021, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Bremen-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 10,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 10,5 Versorgungsaufträge erhöht wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 29.07.2021 bleiben unberührt. 

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hautärzte in Bremerhaven-Stadt 

  1. Der Beschluss vom 12.08.2020 mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hautärzte im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 1,0 Versorgungsaufträge verringert wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 12.08.2020 bleiben unberührt.

 

Neufeststellung der „Quotensitze“ für ärztliche Psychotherapeuten in Bremerhaven-Stadt

  1. Der Beschluss vom 04.05.2022 mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der ärztlichen Psychotherapeuten  im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 5,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 6,5 Versorgungsaufträge erhöht wird.
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 04.05.2022  bleiben unberührt

 

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