Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 04.05.2022, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 21,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 17,5 Versorgungsaufträge verringert wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 04.05.2022 bleiben unberührt.
Neufeststellung der „Quotensitze“ für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 29.07.2021, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Bremen-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 10,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 10,5 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 29.07.2021 bleiben unberührt.
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hautärzte in Bremerhaven-Stadt
- Der Beschluss vom 12.08.2020 mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hautärzte im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 1,0 Versorgungsaufträge verringert wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 12.08.2020 bleiben unberührt.
Neufeststellung der „Quotensitze“ für ärztliche Psychotherapeuten in Bremerhaven-Stadt
- Der Beschluss vom 04.05.2022 mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der ärztlichen Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 5,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 6,5 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 04.05.2022 bleiben unberührt