Beschlüsse Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen

Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hat mit Wirkung zum 24. Januar 2024 folgende Anordnungen getroffen: Der Stand der Versorgung wurde geprüft. Die Versorgungsgrade werden in der vorliegenden Form festgestellt.

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt 

  1. Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 13,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 17,0 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 27.09.2023 bleiben unberührt.

 
Feststellung der „Quotensitze“ für FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Bremen-Stadt 

  1. Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 10,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 11,75 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 27.09.2023 bleiben unberührt.

 

Feststellung der „Quotensitze“ für ärztliche Psychotherapeuten in Bremen-Stadt

  1. Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 3,5 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 27.09.2023 bleiben unberührt.

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hautärzte in Bremerhaven-Stadt 

  1. Der Beschluss vom 22.02.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hautärzte im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 2,0 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 22.02.2023 bleiben unberührt. 

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Psychotherapeuten in Bremerhaven-Stadt

  1. Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 2,0 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 27.09.2023 bleiben unberührt. 

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Kinder- und Jugendmediziner in Bremerhaven-Stadt

  1. Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendmediziner im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 1,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 3,25 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 27.09.2023 bleiben unberührt. 

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung für Kinder- und Jugendpsychiater in Bremerhaven-Stadt

  1. Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater im Planungsbereich BremerhavenStadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 0,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 0,75 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 27.09.2023 bleiben unberührt.

 

Kontingentierte Entsperrung für FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Bremerhaven-Stadt 

  1. Die für die Arztgruppe der FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Bremerhaven-Stadt bestehenden Zulassungsbeschränkungen werden im kontingentierten Umfang von 0,25 Versorgungsaufträgen aufgehoben.
  2. Die Frist zur Abgabe der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beginnt mit der Veröffentlichung auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (25.01.2024) und endet am 06.03.2024 (6 Wochen nach Veröffentlichung). Liegen innerhalb der Frist nach Satz 1 mehr Bewerbungen vor als nach Ziffer 1 dieses Beschlusses Zulassungsmöglichkeiten (freie Sitze) bestehen, berücksichtigt der Zulassungsausschuss bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses fristgerecht und vollständig beim Zulassungsausschuss eingegangenen Zulassungsanträge. 
  3. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: 
    - Berufliche Eignung
    - Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
    - Approbationsalter
    - Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V
    - Bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes
    - Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.B.: Fachgebiet, Schwerpunkt, Barrierefreiheit). 
  4. Über die Beendigung von Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen gemäß § 101 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB V entscheidet der Zulassungsausschuss vorrangig vor Anträgen auf (Neu-)Zulassung, und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung.
  5. Mit der kontingentierten Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wird die Auflage verbunden, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung erneut eingetreten ist. 

 

Aufhebung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Bremerhaven-Stadt

Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 5,0 Versorgungsaufträgen  aufgehoben hat, wird aufgehoben. 

 

Aufhebung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung für ärztliche Psychotherapeuten in Bremerhaven-Stadt

Der Beschluss vom 27.09.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande  Bremen für ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 7,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird aufgehoben.

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung für Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB

  1. Der Beschluss vom 19.06.2023, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Physikalischen- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 0,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 1,5 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 19.06.2023 bleiben unberührt.

 

Überschreitung des bedarfsgerechten Versorgungsgrades um 40 % oder mehr

Mit Beschluss vom 28.05.2018 hatte der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen festgestellt, dass die Urologen in Bremerhaven-Stadt einen Versorgungsgrad von 140 % oder mehr aufwiesen. Aktuell liegt der Versorgungsgrad bei 138,0 %. 

Damit wird der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad der Arztgruppe der Urologen in Bremerhaven-Stadt nicht mehr um 40 % oder mehr überschritten. 

Mit Beschluss vom 19.12.2019 hatte der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen festgestellt, dass die Chirurgen und Orthopäden in Bremerhaven-Stadt einen Versorgungsgrad von 140 % oder mehr aufwiesen. Aktuell liegt der Versorgungsgrad bei 139,4 %. 

Damit wird der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad der Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden in Bremerhaven-Stadt nicht mehr um 40 % oder mehr überschritten. 

Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen stellt fest, dass die Arztgruppe der Transfusionsmediziner im Bezirk der KVHB den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad um 40 % oder mehr überschreitet. Aktuell liegt der Versorgungsgrad bei 179,5 %.

 

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