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Betäubungsmittel: Kennzeichnungen auf Rezept entfallen

Durch eine rechtliche Anpassung entfallen bei Betäubungsmitteln Kennzeichnungen auf dem Rezept.

Bereits im Frühjahr 2023 traten mehrere Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft. So waren bisher bestimmte Betäubungsmittel (BtM) mit einer Höchstmengenregelung belegt, die die Verschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen beschränkte. Ebenso durften nur bis zu zwei der durch die BtMVV definierten Wirkstoffe auf einem Rezept verordnet werden. Eine Überschreitung musste auf dem BtM-Rezept mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet werden. Diese Regelung und somit auch die entsprechende Kennzeichnung sind entfallen. Wie bislang auch, sollte sich die verordnete Menge von Betäubungsmitteln medizinisch begründet am jeweiligen Einzelfall unter Beachtung der Dosierung und Reichweite orientieren.

Des Weiteren gab es Änderungen zur Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger. Die Verordnung von Substitutionsmitteln als Take-Home ist nun regulär bis maximal 7 aufeinanderfolgende Tage möglich. In begründeten Einzelfällen kann der Zeitraum auf bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage erweitert werden. In beiden Fällen erfolgt die Kennzeichnung mit den Buchstaben „S“ und „T“. Die Kennzeichnung „Z“ entfällt.

 

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