Die Empfehlung der Stiko zur zweiten Auffrischimpfung – also der insgesamt vierten Impfung – gilt für über 70-Jährige, für Bewohner von Pflegeinrichtungen, für Menschen mit Immunschwäche sowie für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Bei gesundheitlich gefährdeten Personen soll die Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen. Gesundheits- und Pflegepersonal soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Bei der Stiko-Empfehlung handelt es sich nicht um eine verbindliche Anordnung. Insofern hat das Land Bremen jetzt eine weitreichendere Entscheidung getroffen, wonach Personen im Alter von über 18 Jahren eine vierte Impfung verabreicht werden kann. Empfohlen wird ein Abstand von sechs Monaten zur dritten Impfung.
Nach individueller ärztlicher Abwägung können auch Praxen über die Empfehlung der Stiko hinaus impfen, wenn dies von Patienten gewünscht wird.