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Coronavirus-Impfverordnung bis 25. November verlängert – Praxen können weiterimpfen

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 25. November 2022 verlängert. Damit kann das Impfen gegen COVID-19 unverändert fortgeführt werden.

Die Verordnung, die unter anderem den Anspruch auf die Impfung sowie die Abrechnung und Vergütung regelt, wäre am 31. Mai ausgelaufen. Eine Verlängerung war nach derzeitiger Rechtslage maximal bis zum 25. November möglich – ein Jahr nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung setzt sich mit Blick auf den Herbst und Winter für eine Verlängerung bis mindestens 31. März 2023 ein. 

Nach der verlängerten Coronavirus-Impfverordnung dürfen künftig auch niedergelassene Zahnärzte die Impfung verabreichen. Außerdem können Impfzentren und mobile Impfteams Geflüchteten aus der Ukraine Impfungen gegen COVID-19 und weitere Schutzimpfungen – ergänzend zu den Arztpraxen – anbieten.

 

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