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Delegations-Vereinbarung angepasst

Die Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 zum BMV-Ärzte) wurde zum 1. September 2023 angepasst. In der Delegations-Vereinbarung wird an zwei Stellen das Pflegeberufegesetz ergänzt, wo bisher nur auf das Krankenpflegegesetz verwiesen wird.

Dies betrifft die Genehmigungspflicht (§ 6 Absatz 1 a) und die Zusatzqualifikation (§ 7 Absatz 3 c). Dadurch kann die KV Bremen  künftig auch bei Personen, die nach dem PflBG (Pflegeberufegesetz)  ausgebildet wurden, eine Genehmigung entsprechend der Delegations-Vereinbarung erteilen. 

Zum Hintergrund: Das PflBG fasst die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammen. Es ersetzte im Wesentlichen ab 1. Januar 2020 die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen. 

 

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