Dialysekostenpauschalen werden künftig jährlich angepasst

Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden künftig jährlich analog zum Orientierungswert angepasst, allerdings nicht bei allen Pauschalen in voller Höhe.

Dass die Pauschalen künftig alle dauerhaft in gleicher Höhe des Orientierungswerts (OW) steigen, hatte der GKV-Spitzenverband jedoch abgelehnt, sodass im Bewertungsausschuss jetzt ein Kompromiss gefunden werden musste. Demnach werden alle Dialysekostenpauschalen jeweils zu Jahresbeginn angepasst – einige zu 100 Prozent der Veränderungsrate des Orientierungswertes und andere zu 75 Prozent.

Zu 100 Prozent angepasst werden jährlich folgende Pauschalen:

  • Kostenpauschalen für Dialysen bei Kindern (GOP 40815 bis 40819),
  • Alterszuschläge (GOP 40829 bis 40834),
  • Zuschläge für Infektionsdialysen (GOP 40835 und 40836),
  • Zuschlag für Nachtdialysen (GOP 40840),
  • Zuschläge für kontinuierliche zyklische Peritonealdialysen (CCPD) (GOP 40841 und 40842),
  • Zuschläge für Heimhämodialysen (GOP 40843 und 40844),
  • Zuschläge zur Förderung von Heimdialysen (GOP 40845 bis 40847)

Zu 75 Prozent angepasst werden jährlich folgende Pauschalen:

  • Kostenpauschalen für Hämo- und Peritonealdialysen bei Erwachsenen (GOP 40823 bis 40828) sowie
  • Zuschläge für intermittierende Peritonealdialysen (GOP 40837 und 40838).

Bereits in den Jahren 2023, 2024 und 2025 konnten jeweils Bewertungserhöhungen erzielt werden. Nun gibt es ein Verfahren für die dauerhafte Weiterentwicklung der Pauschalen.

 

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