DiGA: Erstverordnung erfolgt über Versicherten- oder Grundpauschale

Ab 1. Januar 2023 dürfen Ärzte und Psychotherapeuten für die Erstverordnung einer DiGA die GOP 01470 und die Pauschale 86701 nicht mehr abrechnen.

Die GOP 01470 und 86701 wurden nur befristet bis zum 31.12.2022 in den EBM aufgenommen.

Für die Erstverordnung und Folgeverordnung einer DiGA kann zukünftig die Versicherten- oder Grundpauschale abgerechnet werden.
 

#Abrechnung / Honorar