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DiGA: Verordnung ist nur mit medizinischer Indikation möglich

Auch digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) sollen zukünfig mit dem eRezept verordnet werden. Die Umstellung wird noch einmal von Januar auf Ende März 2026 verschoben. Außerdem gibt es einen aktuellen Hinweis der Kassen zur Verordnung.

Derzeit beklagen die Krankenkassen DIGA-Verordnungen ohne entsprechende medizinische Indikation. Mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot haben die Bremer Kassen der KV Bremen dazu folgendes geschrieben:

„Seit Einführung von DiGA im Jahr 2020 nimmt die Kassengemeinschaft immer wieder wahr, dass die Anwendungen von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden, ohne dass eine ausreichende Überprüfung des Krankheitszustands des Patienten, der Zweckmäßigkeit oder der Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfolgt. Auch ist der Ausschluss definierter Ausschlusskriterien/Kontraindikationen vor der DiGA-Verordnung erforderlich – bedauerlicherweise fallen jedoch immer mal wieder Fälle auf, bei denen vorliegende Kontraindikationen/Ausschlusskriterien nicht vom Verordner überprüft werden. Letztendlich führt dies zu einem Mehraufwand für uns Kassen.“

Die KV Bremen hatte die Kostenträger bereits auf das Agieren eines einzelnen DIGA-Anbieters hingewiesen, mit dem Druck auf die hiesigen Praxen ausgeübt wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass diese Fälle aus wettbewerbsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht mehr vorkommen.  

Sofern der Krankenkasse die Indikation bekannt ist, können sich Patienten auch ohne Rezept direkt zur Kostenübernahme der App an ihre Kasse wenden.

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