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DMP KHK und DM1: Mehr Vergütung für Qualität und Schulungen ab Oktober 2026

Seit Oktober 2026 bestehen neue Vereinbarungen für die DMP Koronare Herzerkrankung (KHK) und Diabetes mellitus Typ 1 (DM1). Es gelten fortan höhere Vergütungen bei der Qualitätssicherung, Schulungen sowie Materialien. Damit wird der Aufwand der DMP-Praxen für eine qualitativ hochwertige Versorgung, Dokumentation und Schulung besser berücksichtigt.

DMP KHK: Neue Leistungspositionen

Zum 1. Oktober 2026 wurde der Vertrag zur Durchführung des DMP Koronare Herzerkrankung (KHK) angepasst. Neben der Umsetzung der aktuellen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) existieren nun zusätzliche Vergütungen für die Qualitätssicherung.

Zur Verbesserung der Dokumentationsqualität wird ab 1. Oktober 2026 die GOP 99933 (siehe DM1) als Qualitätssicherungspauschale eingeführt. Die Pauschale beträgt zunächst 14,00 Euro und wird von der KV Bremen automatisch zugesetzt.

Darüber hinaus wird für die Schulungen im DMP KHK eine weitere Qualitätssicherungspauschale nach Abschluss der vorgesehenen Schulungen eingeführt (z. B. GOP 99934Q: 8,00 Euro). Damit wird der Aufwand für die qualitätsgesicherte Durchführung der DMP-Schulungen zusätzlich berücksichtigt.

Auch die Vergütung für das Schulungsmaterial wird entsprechend der neuen Bezugspreise angehoben: Ab 1. Januar 2027 steigen die Kosten für das Schulungsmaterial (GOP 99907) Medias 2 und Medias 2 ICT von bisher 9,55 Euro auf 13,90 Euro.

 

Änderungen bei der DMP-Anforderungs-Richtlinie (Koronare Herzerkrankung)

  • Diagnosekriterien: Die gesicherte Diagnose einer chronischen KHK kann auch mittels Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) erfolgen. 
  • Individuelle Therapieplanung: Sofern selbständige sportliche Aktivitäten noch nicht oder nicht mehr möglich sind, ist die Teilnahme an einer Herzsportgruppe oder einer rehabilitativen Herzinsuffizienzgruppe zu empfehlen. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten differenziertere Hinweise, in welchen Erkrankungssituationen die Rehabilitationssportgruppe empfohlen wird.
  • Therapeutische Maßnahmen: Die Empfehlungen zum Einsatz von Lipidsenkern (Statinen) wurden an aktuelle Leitlinien, insbesondere an die Nationale Versorgungsleitlinie KHK angepasst. Ebenso die Hinweise, in welchen Situationen eine elektive Koronarangiographie erwogen werden sollte.

DMP Diabetes mellitus Typ 1 (DM1)

Auch im DMP DM1 wird die Qualitätssicherungspauschale deutlich angehoben. Die GOP 99984 steigt zum 1. Oktober 2026 von 12,50 Euro auf 14,00 Euro. Die Pauschale wird von der KV Bremen automatisch zugesetzt.

Schulungen schlagen fortan im DMP DM1 fünf Prozent höher zu Buche. Damit wird der Aufwand der Praxen für die Durchführung der DMP-Schulungen besser berücksichtigt.

Auch die Vergütung für Schulungsmaterialien klettert:

  • DM1 – GOP 99809 von 19,90 € auf 22,90 €
  • DM1 – GOP 99889 von 17,90 € auf 19,90 €
  • DM2 – GOP 99907 von 9,55 € auf 13,90 €

Die neuen Beträge gelten ab 1. Januar 2027.

Die Vergütung für die Qualitätssicherungspauschale für KHK und DM1 kann sich zudem künftig weiter erhöhen. Maßgeblich ist der Anteil der Ausschreibungen aufgrund fehlender Dokumentationen. Je besser die Dokumentationsqualität und je geringer der Anteil der Ausschreibungen, desto höher kann die Qualitätssicherungspauschale ausfallen.

Wenn der Anteil der Ausschreibungen größer ist als

  • 60 Prozent = 13,50 €
  • 55 Prozent = 14 €

Wenn der Anteil der Ausschreibungen kleiner ist als

  • 55 Prozent = 14,50 €
  • 50 Prozent = 15 €
  • 45 Prozent = 15,50 €

Die Vergütungshöhe wird jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung des Ausschreibungsanteils aller DMP-Praxen angepasst.

 

Änderungen bei der DMP-Anforderungs-Richtlinie (Diabetes mellitus Typ 1)

  • Eingangsdiagnose: Für die gesicherte Diagnose eines Diabetes mellitus Typ 1 wurde als Glykämiekriterium der HbA1c-Wert, der sogenannte Langzeitblutzuckerwert sowie bei Bedarf die Bestimmung des C-Peptids zur Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 ergänzt.
  • Insulinsubstitution und Stoffwechselselbstkontrolle: Nach einer schweren Stoffwechselentgleisung soll im Anschluss an die Notfalltherapie schnell die Ursache geklärt und gegebenenfalls eine Therapie- oder Therapiezielanpassung eingeleitet werden. Falls noch nicht erfolgt, soll geprüft werden, ob der Einsatz eines Real-Time-Messgeräts (rtCGM) zur Blutzuckermessung angezeigt ist. Kinder und Jugendliche sowie evtl. auch die Betreuungspersonen sollen noch vor dem Einsatz eines rtCGM im sicheren Umgang damit geschult werden.
  • Diabetische Folgeerkrankungen vermeiden: Die Anforderungen unter anderem an regelmäßige Kontrollen und Informationen zu Vorbeugungsmaßnahmen oder zur Vermeidung eines diabetischen Fußsyndroms, von Bluthochdruck sowie Parodontitis wurden ergänzt.

 

Neue Teilnahme-/Einwilligungserklärung (TE/EWE) für alle DMPs

Ab dem 1. Oktober 2026 ist für die Einschreibung von Patientinnen und Patienten in ein DMP das Formular 070F zu verwenden. Es ersetzt die bisher verwendeten TE/EWE-Formulare.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Ab 1. Oktober 2026:
    • Neue TE/EWE für alle DMPs: Formular 070F
    • DMP KHK: neue Qualitätssicherungspauschale von zunächst 14,00 Euro
    • DMP DM1: Erhöhung der Qualitätssicherungspauschale von 12,50 auf 14,00 Euro
    • DMP DM1: 5 Prozent höhere Vergütung für Schulungen
  • Ab 1. Januar 2027:
    • Höhere Vergütung für Schulungsmaterialien im DMP KHK und DM1
    • Medias 2/Medias 2 ICT: 9,55 auf 13,90 Euro
    • DM1, GOP 99809: 19,90 auf 22,90 Euro
    • DM1, GOP 99889: 17,90 auf 19,90 Euro

 

Hintergrund der Vertragsanpassung

Die Anpassung des DMP-KHK-Vertrags ist aufgrund der Änderungen der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des G-BA erforderlich. Die neuen Vorgaben zu den medizinischen Anforderungen, der Dokumentation und der Qualitätssicherung werden damit fristgerecht in den Bremer Vertrag übernommen.

Ziel ist es, die Qualität der Versorgung und Dokumentation weiter zu verbessern und gleichzeitig die Zulassung des DMP KHK und DM1 in Bremen sicherzustellen.

Der aktualisierte DMP-KHK-Vertrag, DMP DM1 und DM2-Vertrag, die Vergütungsübersicht sowie weitere Unterlagen, unter anderem das Praxismanual, stehen auf der Homepage der KV Bremen zur Verfügung.

 

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