Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) im Land Bremen wird auf Basis bundesrechtlicher Vorgaben aufgrund von diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten jährlich angepasst.
Es erfolgt eine Gewichtung zwischen diagnosebezogener und demografiebezogener Veränderungsrate von jeweils 50:50. Die aufgrund dieser Faktoren fortgeschriebene Gesamtsumme steht den Ärztinnen und Ärzten für die budgetierte Vergütung innerhalb eines Jahres zur Verfügung.
Reduktion der MGV: 1,4 Millionen Euro weniger im Jahr
Der Bewertungsausschuss hat nun am 22. August die Veränderungsraten des Jahres 2025 für die jeweiligen KV-Regionen beschlossen. Der Beschluss gilt zugleich als Mitteilung an die regionalen Vertragspartner. Für Bremen wurde eine diagnosebezogene Veränderungsrate in Höhe von -0,7568 Prozent und eine demografiebezogene Veränderungsrate in Höhe von -0,1536 Prozent ermittelt. Dies führt zu einer Reduktion der MGV durch diese beiden Faktoren in Höhe von -0,4552 Prozent, was einem Betrag von ca. 1,4 Millionen Euro weniger pro Jahr entspricht.
Dadurch, dass Bremen sich als Stadtstaat im Vergleich zum Bundesdurchschnitt verjüngt, ist die demografische Veränderungsrate in den letzten Jahren in der Regel immer negativ gewesen, was auch erwartet wurde. Aber auch die gewichtete Gesamtveränderungsrate war häufig negativ, obwohl die diagnosebezogene Veränderungsrate gleich gewichtet wird. Im Jahr 2025 ist Bremen mit -0,7568 Prozent beim Rückgang der ärztlich dokumentierten Diagnosen sogar „negativer Spitzenreiter“.
Der Stadtstaat Berlin beispielsweise hatte trotz einer nahezu exakt gleichen demografiebezogenen Veränderungsrate (-0,1579 Prozent) sogar noch eine leichte Erhöhung der diagnosebezogenen Veränderungsrate zu verzeichnen (+0,0248 Prozent). In Sachsen-Anhalt sieht es bei der demografiebezogenen Veränderungsrate ebenfalls ähnlich wie in Bremen aus (-0,1611 Prozent), dennoch ist die diagnosebezogene Veränderungsrate mit +0,6186 Prozent sogar noch höher.
Wäre in Bremen die Entwicklung der ärztlich dokumentierten Diagnosen ähnlich verlaufen wie in Sachsen-Anhalt, könnten sich die Ärztinnen und Ärzte in Bremen über ca. 0,7 Millionen Euro mehr im Jahr freuen, anstatt 1,4 Millionen Euro weniger im Jahr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung zu haben.
Noch kein Ergebnis beim Orientierungswert
Die MGV wird, wie in allen KV-Regionen, jährlich um den Orientierungswert gesteigert, was im Gesamtergebnis bisher immer zu einer Steigerung der MGV für das Folgejahr führte. Hier gibt es aber noch kein Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, welche am 16. September 2024 im Bewertungsausschuss fortgeführt werden.
Darauf kommt es an: Warum das vollständige Codieren so wichtig ist
Ohne die passende Diagnose erhalten die Krankenkassen keine adäquaten Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds. Das hat auch Auswirkungen auf die ambulante Versorgung.
Dadurch ist doch kein Schaden entstanden. Die Diagnose lag vor, ich habe nur vergessen, sie zu codieren.“
Das ist leider die Standardreaktion, wenn Krankenkassen Prüfanträge stellen, weil die für eine Arzneimittelverordnung vorausgesetzte Diagnose nicht codiert wurde. Ohne die passende Diagnose wäre die Zulassungsgrenze des Arzneimittels überschritten und die Krankenkassen erhalten in diesen Fällen zu wenig Beitragsgelder aus dem Gesundheitsfonds.
Denn durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und über den Gesundheitsfonds fließen den Krankenkassen unterschiedliche Zuschläge für bestimmte Erkrankungen auf Grundlage der Diagnose-Codierungen zu. Der Morbi-RSA soll helfen, das Beitragsgeld fair zwischen den einzelnen Krankenkassen zu verteilen und dabei die Krankheitslast zu berücksichtigen.
Auswirkungen auch auf ambulante Versorgung
Wenn also bei einer Kasse viele Gesunde versichert sind und bei einer anderen überdurchschnittlich viele kranke Menschen, soll er das zwischen den Kassen ausgleichen. Und dabei gilt aus Sicht der Kassen: Nur vorliegende ärztliche Codierungen lösen die jeweilige Pauschale aus.
Die richtige und vollständige Codierung hat damit unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Krankenkassen – und auch mittelbare Auswirkung für die ambulante Versorgung. Ein höherer finanzieller Bedarf für die Praxen in Bremen ist nur durch die Dokumentation der Morbidität zu belegen – also durch Diagnosen.
Ein Beispiel:
Für ein chronisches Leberversagen bekommt eine Krankenkasse 16.501,31 Euro pro Jahr für das Gesamtpaket aus ambulanter und stationärer Behandlung, allen weiteren Leistungen und Arzneimittelversorgung. Fehlt die Diagnose, fehlen 16.501,31 Euro.
Bitte wenden Sie den ICD-10 daher so exakt wie möglich an. Im eigenen Interesse zur Vermeidung von Prüfanträgen und zur Sicherung des regionalen Finanzbedarfs in der ambulanten Versorgung.
Unterstützung finden Sie z.B. in Ihrem Praxisverwaltungssystem und auf der Website der KBV.