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Drei weitere Gesundheits-Apps im DiGA-Verzeichnis

Für drei weitere Gesundheits-Apps, „Vivira“, „HelloBetter Panik“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“, wurde die Abrechnung und Vergütung geregelt. Für „Vivira“ wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ärztliche Leistungen zur Versorgung mit dieser DiGA bestimmt.

Aufnahme von „Vivira“, „HelloBetter Panik“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“  in das DiGA-Verzeichnis

Die Gesundheits-App „Vivira“, „HelloBetter Panik“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“ wurden im Februar und April 2022 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM; vgl. § 139e SGB V) aufgenommen.

 

Neue GOP 01472 für Verlaufskontrolle bei „Vivira“

Zum 1. Juli 2022 wird für die Befund- und Verlaufskontrolle bei der Anwendung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Vivira“ die GOP 01472 (64 Punkten / 7,21 Euro)  in den Abschnitt 1.4 EBM neu aufgenommen. 

Die GOP 01472 ist nur von Allgemeinmedizinern, Fachärzten für Innerer Medizin ohne Schwerpunkt, Fachärzten für Orthopädie und Fachärzten für Chirurgie berechnungsfähig, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln.

Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, aber höchstens zweimal im Krankheitsfall. 

Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann diese Verlaufskontrolle nicht im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen.

 

Bestehende GOP 01470 für Erstverordnung bei allen drei neuen DiGA berechnungsfähig

Die DiGA „Vivira“, „HelloBetter Panik“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“ werden bei der Erstverordnung mit der bestehenden GOP 01470 (18 Punkte /2,03 Euro) abgerechnet. 
Für die Gesundheits-Apps „HelloBetter Panik“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“ werden keine weiteren gesonderten Leistungen in den EBM aufgenommen.

 

Weitere Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen finden Sie auf unserer Homepage.
DiGAs-Apps auf Rezept

 

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