Es ist technisch nicht möglich alle Voraussetzungen des Bundesgesundheitsministeriums, die notwendig sind für die Auszahlung der TI-Pauschalen, automatisiert zu erfassen. Deshalb sind die KVen auf Eigenauskünfte der Praxen bezüglich der Anwendungen angewiesen. Die KV Bremen hat zu diesem Zweck im Mitgliederportal ein Online-Formular eingerichtet. Dieses Formular muss pro Betriebsstätte bzw. pro Nebenbetriebsstätte ausgefüllt werden, das heißt: Eine Praxis mit zwei Standorten muss zwei Eigenauskünfte einreichen.
Es handelt sich um eine einmalige Auskunft. Nur falls sich die Anzahl der Ärzte/Psychotherapeuten bzw. die Funktionsfähigkeit der Anwendungen ändern, ist die Eigenauskunft entsprechend zu erneuern.
Das Mitgliederportal der KV Bremen ist über die Telematikinfrastruktur erreichbar unter: https://onlineerfassung.kvhb.kv-safenet.de
Das Formular finden Sie im „Uploadbereich“ und „TI-Pauschale“.
Bei Fragen zum Mitgliederportal bzw. den Zugangsdaten können Sie Servicemitarbeiter der KV Bremen unter der Rufnummer 0421.3404-555 bzw. per E-Mail telematik@kvhb.de erreichen.
Detaillierte Informationen in der Meldung vom 13. September