Dringende Erinnerung! Eigenauskunft ist Voraussetzung für Auszahlung der TI-Pauschale

Damit die KV Bremen die Telematik-Infrastrukturpauschalen auszahlen kann, müssen alle Praxen einige Angaben machen. Dafür stellt die KV Bremen ein Online-Formular bereit. Praxen sind angehalten bis zum 3. November zu antworten, sonst können die Pauschalen nicht in voller Höhe ausbezahlt werden.

Es ist technisch nicht möglich alle Voraussetzungen des Bundesgesundheitsministeriums, die notwendig sind für die Auszahlung der TI-Pauschalen, automatisiert zu erfassen. Deshalb sind die KVen auf Eigenauskünfte der Praxen bezüglich der Anwendungen angewiesen. Die KV Bremen hat zu diesem Zweck im Mitgliederportal ein Online-Formular eingerichtet. Dieses Formular muss pro Betriebsstätte bzw. pro Nebenbetriebsstätte ausgefüllt werden, das heißt: Eine Praxis mit zwei Standorten muss zwei Eigenauskünfte einreichen.

Es handelt sich um eine einmalige Auskunft. Nur falls sich die Anzahl der Ärzte/Psychotherapeuten bzw. die Funktionsfähigkeit der Anwendungen ändern, ist die Eigenauskunft entsprechend zu erneuern.

Das Mitgliederportal der KV Bremen ist über die Telematikinfrastruktur erreichbar unter: https://onlineerfassung.kvhb.kv-safenet.de

Das Formular finden Sie im „Uploadbereich“ und „TI-Pauschale“. 

Bei Fragen zum Mitgliederportal bzw. den Zugangsdaten können Sie Servicemitarbeiter der KV Bremen unter der Rufnummer 0421.3404-555 bzw. per E-Mail telematik@kvhb.de erreichen.

Detaillierte Informationen in der Meldung vom 13. September

#IT / Telematik