Ab dem 1. Juli dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch digital über den KIM-Dienst an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. Praxen, die noch nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, müssen über ihr Praxisverwaltungssystem mit dem bis dahin installierten eAU-Modul das im Bundesmantelvertrag vorgesehene Ersatzverfahren (Stylesheet) anwenden. Die KV Bremen empfiehlt Praxen dringend, sich mit dem TI-Ansprechpartner (Dienstleister vor Ort, PVS Anbieter) in Kontakt zu setzen, um die Installation des eAU-Moduls sowie die Einrichtung des KIM-Dienstes in der Praxis-Software bis Ende Juni vorzunehmen.
Patienten bekommen zunächst weiterhin einen Papierausdruck: für ihren Arbeitgeber und für sich – allerdings nicht mehr auf dem Muster 1. Einfache Ausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem auf Basis sogenannter Stylesheets ersetzen das Papier- und das Blankoformular. Die Ausdrucke gibt der Arzt dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
Die bekannten AU-Bescheinigungen nach Muster 1 dürfen mit dem Stichtag 1. Juli 2022 nicht mehr in Praxen ausgegeben werden!
Daher stellt die KV Bremen bis Ende Juni die Ausgabe der AU-Bescheinigungen ein. Praxen können in der Zwischenzeit lediglich Restbestände in den Geschäftsstellen Bremen und Bremerhaven abrufen.
Weitergehende Informationen der KBV
Hintergrundbericht im Landesrundschreiben März 2022
Themenseite elektronische Anwendungen