eAU wird zum 1. Juli verpflichtend / „Gelbe Scheine“ dürfen nicht mehr verwendet werden

Zum 1. Juli 2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf Grundlage der Festlegungen der gematik verpflichtend. Damit dürfen auch die bekannten AU-Bescheinigungen (Muster 1, gelber Schein) nicht mehr benutzt werden. Bis Ende Juni wird die KV Bremen die Ausgabe einstellen.

Ab dem 1. Juli dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch digital über den KIM-Dienst an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. Praxen, die noch nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, müssen über ihr Praxisverwaltungssystem mit dem bis dahin installierten eAU-Modul das im Bundesmantelvertrag vorgesehene Ersatzverfahren (Stylesheet) anwenden. Die KV Bremen empfiehlt Praxen dringend, sich mit dem TI-Ansprechpartner (Dienstleister vor Ort, PVS Anbieter) in Kontakt zu setzen, um die Installation des eAU-Moduls sowie die Einrichtung des KIM-Dienstes in der Praxis-Software bis Ende Juni vorzunehmen.
 
Patienten bekommen zunächst weiterhin einen Papierausdruck: für ihren Arbeitgeber und für sich – allerdings nicht mehr auf dem Muster 1. Einfache Ausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem auf Basis sogenannter Stylesheets ersetzen das Papier- und das Blankoformular. Die Ausdrucke gibt der Arzt dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
 
Die bekannten AU-Bescheinigungen nach Muster 1 dürfen mit dem Stichtag 1. Juli 2022 nicht mehr in Praxen ausgegeben werden!
 
Daher stellt die KV Bremen bis Ende Juni die Ausgabe der AU-Bescheinigungen ein. Praxen können in der Zwischenzeit lediglich Restbestände in den Geschäftsstellen Bremen und Bremerhaven abrufen.

Weitergehende Informationen der KBV

Hintergrundbericht im Landesrundschreiben März 2022

Themenseite elektronische Anwendungen

 

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