Die ehrenamtlichen Richter haben im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter.
Bei ausschließlich die Vertragsärzte betreffenden Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel bei sachlich-rechnerischen Honorarberichtigungen, werden die Urteile des Sozialgerichts Bre-men in der Besetzung durch einen Berufsrichter sowie zwei Vertragsärzte oder Psychotherapeuten als ehrenamtliche Beisitzer gesprochen. Ansonsten, z. B. in Regress- oder Zulassungsangelegenheiten, ist das Gericht mit einem Berufsrichter, einem Vertragsarzt oder Psychologischen Psychotherapeuten, sowie einem Krankenkassenvertreter besetzt.
Haben Sie Interesse, als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter zu arbeiten? Dann bewerben Sie sich hier.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Christoph Maaß, E-Mail: c.maass@kvhb.de, Telefon: 0421/3404-115 gerne zur Verfügung.