KV Bremen sucht ehrenamtliche Richter: Was Sie dazu wissen müssen

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben eine wichtige Funktion, zum Beispiel am Sozialgericht Bremen. Doch was genau umfasst diese Tätigkeit und wie oft finden Verhandlungen statt?

Die Amtszeit

Ehrenamtliche Richter haben beim Sozialgericht Bremen eine wichtige Funktion. Als juristische Laien wirken sie mit ihrem Fachwissen bei den Gerichtsverfahren mit. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen sucht deshalb ab sofort ehrenamtliche Richter bzw. Richterinnen für das Sozialgericht Bremen aus dem Kreis der niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten des KV-Bereichs. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und die KV Bremen hat ein Vorschlagsrecht.

 

Rechte und Pflichten

Die ehrenamtlichen Richter haben im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Zu den Pflichten der ehrenamtlichen Richter gehört es unter anderem, ihr Amt anzutreten, zu den Verhandlungen pünktlich zu erscheinen und sich an der Beratung und Abstimmung aktiv zu beteiligen. Eine der grundlegendsten Pflichten ist es, nach Außen Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und Abstimmungen zu wahren. 

Um ihr Richteramt sachgerecht ausüben zu können, werden die ehrenamtlichen Richter vom Vorsitzenden selbstverständlich über den jeweiligen Streitstoff ausreichend informiert. Die Ehremamtlichen haben das Recht, Fragen zu stellen und Einsicht in die Gerichts- und Verwaltungsakten zu nehmen. Bei allen Urteilen und Beschlüssen, welche aufgrund mündlicher Verhandlung erfolgen, haben die ehrenamtliche Richter gleiches Stimmrecht.

 

Die Konstellation im Gericht

Bei ausschließlich die Vertragsärzte betreffenden Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel bei sachlich-rechnerischen Honorarberichtigungen, werden die Urteile des Sozialgerichts Bremen in der Besetzung durch einen Berufsrichter sowie zwei Vertragsärzte oder Psychotherapeuten als ehrenamtliche Beisitzer gesprochen. Ansonsten, zum Beispiel in Regress- oder Zulassungsangelegenheiten, ist das Gericht mit einem Berufsrichter, einem Vertragsarzt oder Psychologischen Psychotherapeuten, sowie einem Krankenkassenvertreter besetzt.

Die Einteilung erfolgt durch das Sozialgericht Bremen und ist abhängig von der Anzahl der Gerichtsverfahren. Nach bisheriger Erfahrung ist das zwischen zwei bis fünfmal pro Jahr der Fall.

 

Falls wir Ihr Interesse für diese abwechslungsreiche Aufgabe geweckt haben, steht Ihnen Herr Christoph Maaß, E-Mail: c.maass@kvhb.de, Telefon: 0421/3404-115 gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Bewerbungsformular

 

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