„Eine Minusrunde für die Praxen“: Schiedsspruch gegen die Ärzte bringt nur zwei Prozent auf Orientierungswert

Der Orientierungswert für 2023 steigt um nur zwei Prozent. So sieht es der Schiedsspruch vor, der gegen das Votum der „Ärztebank“, vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, am 14. September von Krankenkassen und dem unabhängigen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses durchgesetzt wurde. Aus Sicht der KV Bremen ist das Ergebnis ein „Schlag ins Gesicht“ und bedeutet eine faktische Minusrunde für die Praxen.

Der Orientierungswert und damit die Preise zur Finanzierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen steigen demnach ab 1. Januar 2023 um zwei Prozent. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte zuvor eine Erhöhung um rund sechs Prozent gefordert, um auch die Kostensteigerungen des laufenden Jahres abzufedern. Die Kassenseite allerdings beharrt auf der Systematik für die Steigerung des Orientierungswertes, die immer das Vor-Vorjahr in den Blick nimmt. Selbst ein Energieausgleich hatte der GKV-Spitzenverband rigoros abgelehnt.

„Dieses Ergebnis ist ein herber Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie ihrer Praxisteams. Während überall im Land nach konstruktiven Lösungen in der Krise gesucht wird, verweigern sich die Krankenkassen. Die zwei Prozent sind nicht einmal ein Almosen, denn dadurch werden nicht einmal die tariflichen Steigerungen der MFA-Gehälter kompensiert und schon gar nicht die Inflation“, erklären Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans, die Vorstände der KV Bremen. „De facto gibt es eine deutliche Minusrunde, die durch die Absicht des Gesundheitsministers noch verstärkt wird, zum Jahreswechsel die Neupatientenregelung aufzuheben.“

Die Vorstände der KV Bremen betonen: „Man kann es nicht oft genug sagen: Es geht nicht um Honorare, sondern um die Finanzierung der ambulanten Versorgung und der Leistungen für die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten.“ Dieser Aspekt werde für die Darstellung in der Öffentlichkeit bewusst falsch von den Kassen dargestellt und durch eine strukturelle Benachteiligung der Praxen im Vergleich zur stationären Versorgung verstärkt. „Wenn die Krankenhäuser einen Inflationsausgleich einfordern, dann springen dieser Forderung alle bei. Wenn wir es tun, unterstützt niemand.“ Die Steigerungsrate zur Finanzierung der stationären Versorgung wird auch im kommenden Jahr deutlich höher sein, als die zwei Prozent für den ambulanten Sektor – und das kontinuierlich seit 2009! 

Die KV Bremen lädt ihre Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung am Freitag, 16. September, 12 bis 14 Uhr, ein. Auf der Agenda stehen die gesetzlichen Vorgaben zur Finanzierung der ambulanten Versorgung, die Verhandlungsergebnisse und deren Einordnung sowie die Pläne zur Abschaffung der Neupatientenregelung. Für Die Veranstaltung sind Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Bremen beantragt. Aufgrund der bereits hohen Zahl an Anmeldungen wird die KV Bremen die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienste vorverlegen.

Zur Anmeldung

Kopiervorlage: Hinweis auf Bereitschaftsdienst

 

#Politik / Gremien,  #Abrechnung / Honorar

Dr. Bernhard Rochell

Vorsitzender des Vorstands

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Dr. Knut Spieker

Stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung

0421 3404-111

Dr. Stefan Trapp

Vorsitzender der Vertreterversammlung

0421 3404-111

Peter Kurt Josenhans

Stv. Vorsitzender des Vorstands

0421 3404-148

Christoph Fox

Abteilungsleitung Kommunikation

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